KSZE: Die Schlussakte von Helsinki und ihre Auswirkungen

KSZE: Die Schlussakte von Helsinki und ihre Auswirkungen
KSZE: Die Schlussakte von Helsinki und ihre Auswirkungen
 
Was im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) am 1. August 1975 von 35 Staaten als »Schlussakte von Helsinki« unterzeichnet wurde, war weder eine »Akte« noch ein »Schluss«. Denn das Dokument hat nicht die Qualität eines völkerrechtlichen Vertrages; es war vielmehr eine politisch verbindliche Absichtserklärung. Die Schlussakte zog auch keinen Schlussstrich, sondern gab das Startsignal für eine lockere Folge von Konferenzen — großen und kleinen, die sich im Laufe der Jahre zu einem kaum mehr überschaubaren Veranstaltungsbukett vervielfachten. In Helsinki wurde nichts zu Ende gebracht, sondern ein Anfang gemacht. Was aus diesem Prozess werden mochte, blieb damals noch völlig ungewiss. Erst im Nachhinein wurde deutlich, dass an jenem Augusttag des Jahres 1975 ein neuer Typus multilateraler Ost-West-Diplomatie aus der Taufe gehoben worden war.
 
Verabredet wurden in Helsinki Grundsätze des politischen Handelns. Die Schlussakte kündigte zudem neue Treffen ähnlicher Art an. Darin drückte sich die Absicht aus, die Zusammenarbeit mehr oder weniger regelmäßig fortzusetzen. Historiker und Politiker bezeichnen den Verlauf dieser von Helsinki ausgehenden Formen der geregelten und kontinuierlichen Zusammenarbeit gern als »KSZE-Prozess«. Er wurde nicht von einer internationalen Organisation mit Satzung und festgeschriebenen Verfahrensvorschriften getragen, sondern entfaltete seine Dynamik vielmehr durch lockere Übereinkünfte zu andauernder Zusammenarbeit, die dem dienen sollte, was sich jeweils als gemeinsames Interesse herausstellte. Es ging in Helsinki nicht um einklagbare Verabredungen, sondern um stabile wechselseitige Erwartungen an das Verhalten aller Teilnehmer. Gerade deswegen wurde nur einstimmig entschieden. Niemand wurde überfahren und niemand konnte sich später herausreden, er habe nicht zugestimmt.
 
Dennoch ist in Helsinki eine Menge passiert. Verhandlungen zwischen Ost und West waren 1975 nichts Außergewöhnliches mehr; die USA und die Sowjetunion, NATO und Warschauer Pakt hatten schon manches miteinander vereinbart. In Helsinki saßen sich nun aber nicht die beiden Blöcke gegenüber, sondern 35 Staaten, die vom Ost-West-Konflikt betroffen waren. Natürlich machte sich die Allianzzugehörigkeit bemerkbar, aber sie war nicht mehr das allein Ausschlaggebende. Die westeuropäischen Staaten arbeiteten vor allem als »Europäische Gemeinschaft« zusammen, weniger als NATO-Mitglieder. Zwar waren auch die USA und Kanada Mitglieder der Konferenz, hinzu kamen aber auch die nicht gebundenen und neutralen Staaten Europas. So wurde in Helsinki die den Kalten Krieg charakterisierende Bipolarität durch eine multilateral (auf mehrere Partner bezogen) arbeitende Zusammenkunft durchbrochen.
 
Die Diplomaten vollbrachten dabei eine großartige Leistung. Denn sie traten den Beweis an, dass der Multilateralismus mit seinen Verfahren zu Übereinstimmungen führen kann, die zuvor ganz und gar unmöglich erschienen. Und sie zeigten, dass sich unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten hinter bewusst unklar gehaltenen Formulierungen verbergen und so für eine spätere Einigung aufbewahren ließen.
 
Helsinki — das Beiprogramm im Kalten Krieg
 
Das Bemerkenswerte an der Schlussakte aber war, dass sie sich nicht nur auf dem klassischen Feld der Sicherheitspolitik betätigte, sondern vor allem die Wirtschafts- und Herrschaftssysteme der Teilnehmerstaaten mit einbezog. Die unterschiedliche Ausrichtung dieser Systeme hatte am Beginn des Ost-West-Konflikts gestanden, war dann aber unter dem donnernden Aufmarsch der beiderseitigen Militärmaschinerien aus dem Blick geraten. Die Schlussakte von Helsinki beseitigte diese Blickverengung und bezog gerade die politischen Sachbereiche der Wirtschaft und der Partizipation an der Herrschaft mit in die Suche nach Feldern der Zusammenarbeit ein. Waren nicht die Länder des Warschauer Pakts an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Westen interessiert? Musste des Weiteren nicht dem Westen daran gelegen sein, den von der Knute des Kommunismus niedergehaltenen Menschen und Staaten in Osteuropa mehr Bewegungsraum zu verschaffen? Man meinte damals: Hier ließen sich vielleicht Gegengeschäfte vereinbaren, Päckchen und Pakete schnüren, die niemandem weh-, aber jedermann wohl taten. Diese Verlagerung der Konfliktbearbeitung von der militärischen auf die gesellschaftliche Seite stellt die eigentliche Revolution von Helsinki dar. Die neue Sicht charakterisierte auch den sich daran anschließenden KSZE-Prozess bis zu dessen feierlicher Institutionalisierung durch die »Charta von Paris für ein neues Europa« (1990). Indem die Schlussakte den Zeigefinger der Aufmerksamkeit auf die gesellschaftliche Dimension der internationalen Politik richtete, nahm sie rechtzeitig Kenntnis von dem wichtigsten Vorgang, der sich unter der Glocke des Ost-West-Konflikts zu vollziehen begonnen hatte — der Emanzipation der Gesellschaften von ihren Regierungen.
 
Bei alledem darf man nicht vergessen, dass die KSZE, nach Vorgesprächen am 3. Juli 1973 eröffnet, im Zeitalter des Kalten Krieges nur einen Nebenschauplatz beanspruchen konnte. Sie war eine Art Beiprogramm, dem wenig Interesse und viel politisches Misstrauen entgegengebracht wurde. Auch musste sie erst einmal den Makel loswerden, ein von der Sowjetunion ins Feld geführtes »Trojanisches Pferd« zu sein, um den Westen zu düpieren. Denn Moskau hatte schon seit langem versucht, den Europäern ein System kollektiver Sicherheit schmackhaft zu machen, das freilich darauf zielte, den Zusammenhalt zwischen den USA und den europäischen Staaten der NATO zu schwächen und so das sicherheitspolitische Vorfeld in Europa zu kontrollieren.
 
1961 hatte der Bau der Berliner Mauer, 1968 die sowjetische Intervention in der Tschechoslowakei viel Nahrung für Misstrauen gegeben. Die Chancen für eine große Sicherheitskonferenz stiegen erst, als in den USA im Januar 1969 der Republikaner Richard M. Nixon an die Regierung gekommen war und in der Bundesrepublik Deutschland im Herbst desselben Jahres die »neue Ostpolitik« der sozialliberalen Koalition unter Führung von Willy Brandt ins Werk gesetzt wurde. Nixon wollte die USA aus dem Vietnamkrieg herausführen und eine »Ära des Friedens« einläuten. In dem daraus entstehenden Klima schloss die Bundesrepublik 1970/71 die Ostverträge ab, verständigten sich die vier Alliierten 1971 auf das Berlinabkommen und handelten die beiden deutschen Staaten 1972 den Grundlagenvertrag aus. Die Moskauer Gipfelkonferenz zwischen Nixon und dem sowjetischen KP-Chef Leonid Breschnew im Mai 1972 markierte dann den vorläufigen Höhepunkt dieser Phase weltweiter Entspannung.
 
Die weltpolitische Note der KSZE
 
Der Wandel des weltpolitischen Klimas ebnete den Weg für die KSZE-Vorgespräche. Sie begannen ein halbes Jahr nach der Moskauer Gipfelkonferenz von 1972 bei Helsinki und wurden über ein Dreivierteljahr fortgeführt, um ein Konferenzprogramm auszuarbeiten und wichtige Vorentscheidungen zu treffen. So sollten die Militärbündnisse außen vor bleiben und jeder Staat die gleiche Souveränität, Unabhängigkeit und Gleichberechtigung beanspruchen dürfen. Die Konferenz selbst dauerte mehr als zwei Jahre, vom 3. Juli 1973 bis zur Unterzeichnung der Schlussakte am 1. August 1975. Die verschiedenen Konferenzrunden fanden überwiegend in Genf statt, erst zum feierlichen Abschluss versammelten sich die Staatsoberhäupter wieder in Helsinki. Somit war das Startsignal für einen Prozess gegeben, der aber vom Gang der internationalen Politik abhängig blieb. Die von Nixon eingeläutete Ära des Friedens musste allerdings schon 1978 einer Verschärfung der Ost-West-Spannungen Platz machen, die sich von 1980 bis 1983 zu einem neuen Kalten Krieg hochschaukelten. Erst danach bekam der KSZE-Prozess schnellere Fahrt und entfaltete seit Mitte der Achtzigerjahre eine ausgeprägte Eigendynamik — in Moskau war inzwischen Michail Gorbatschow zum mächtigsten Mann der UdSSR aufgestiegen. Nun brachte die KSZE den Entspannungsprozess voran; sie erleichterte Schritte zur konventionellen Abrüstung und setzte »vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen« auf ihre Tagesordnung. Trotzdem blieb sie von der weltpolitischen Großwetterlage und deren Entwicklung abhängig.
 
Wie sich in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg vielmals zeigte, stimmten die Interessen Europas und der USA nicht immer überein. Die Weltführungspolitik der USA, wie sie der bedeutende amerikanische Außenpolitiker Henry Kissinger zwischen 1970 und 1972 eingerichtet hatte, beruhte in Asien auf dem Dreieck USA-China-Sowjetunion, in Europa auf dem zwischen USA, Sowjetunion und NATO. Kissingers Devise lautete, dass es keine Alternative zur Entspannungspolitik gebe, dass deren Leitung aber in Washington zu liegen habe und im KSZE-Prozess keinesfalls zu kollektivieren sei. Seine Nachfolger haben sich an diese Devise gehalten. Der KSZE-Prozess war und blieb also nicht nur ein Kind der Entspannung, er hatte in den USA auch einen »Stiefvater«.
 
 Quintessenz der Schlussakte
 
Die Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 ist ein 50 eng bedruckte Seiten umfassender Text, dessen Themenbereiche den drei Sachfeldern der Politik folgen: Sicherheit, wirtschaftliche Wohlfahrt, Partizipation an der Herrschaft. Gemeinhin werden diese drei Bereiche als »Körbe« bezeichnet, weil sie gewissermaßen »eingesammelt« haben, worauf sich die 35 Teilnehmer bezüglich dieser drei Sachfelder einigen konnten. Besonders groß sind die Körbe II und III ausgefallen. Beide drücken das politische Gegengeschäft aus, das die Bedeutung der Schlussakte ausmacht: westliche Devisen gegen östliche Demokratisierung.
 
 
Korb I fiel dagegen ziemlich klein aus: In puncto Sicherheit sprachen nach wie vor die Militärallianzen das entscheidende Wort. Die Schlussakte schlug aber hier ein neues Kapitel auf, das der »vertrauensbildenden Maßnahmen«. Indem man in ihr die Ankündigung von militärischen Manövern und Truppenbewegungen sowie deren wechselseitige Beobachtung vereinbarte, wollte man »zur Verminderung der Gefahr von bewaffneten Konflikten und von Missverständnissen oder Fehleinschätzungen militärischer Tätigkeiten« beitragen. Dieser Zielstellung widmete sich der KSZE-Prozess in der Folge mit besonderer Aufmerksamkeit; er trug damit zur Verringerung der wichtigsten Gewaltursache im internationalen Staatensystem bei: der Ungewissheit. Die in Korb I ebenfalls abgelegte »Erklärung über die Prinzipien, die die Beziehungen der Teilnehmerstaaten leiten«, enthält das erste Gegengeschäft: In den Augen der Sowjetunion sollte die KSZE vor allem dazu dienen, die Teilung Europas festzuklopfen und damit die Existenz der DDR zu garantieren. Die Westdeutschen hingegen wollten die Tür zur Wiedervereinigung offen halten. Westeuropa insgesamt zielte darauf, die »Breschnew-Doktrin«, der 1968 die Tschechoslowakei zum Opfer gefallen war, auszuhebeln und den Osteuropäern im eisernen Gefüge des »Warschauer Pakts« zu mehr Bewegungsfreiheit zu verhelfen. Ließen sich diese drei Ziele verbinden?
 
Das Prinzip III der abgelegten Erklärung kam der Sowjetunion entgegen, indem es die »Unverletzlichkeit der Grenzen« beschwor, dabei aber den friedlichen Wandel nicht ausschloss. In den meisten anderen Prinzipien aber wurde die Sowjetunion in die Pflicht genommen. Sie durfte nicht mehr »irgendwo« einmarschieren, wann und wie es ihr beliebte (Prinzip IV), sich auch nicht mehr in die »inneren Angelegenheiten« anderer Staaten einmischen (Prinzip VI) und musste sich zur »Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit« bekennen. Das bedeutete für die kommunistische Vormacht, außenpolitischen Führungsinstrumenten wie der »bewaffneten Hilfe« abzuschwören, wie sie sie 1968 in der Tschechoslowakei eingesetzt hatte, ebenso auch der »Sozialistischen Ökonomischen Integration«, die sie zur Festigung ihrer wirtschaftlichen Vormacht im RGW-Raum ab 1969 betrieb. Das Prinzip VIII verpflichtete sie auf die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, die sowohl ihren politischen Status als auch ihre sozioökonomische Ordnung ohne fremde Einmischung bestimmen sollten.
 
Die Ablehnung dieser Prinzipien durch den »real existierenden Kommunismus« hatte einst maßgeblich den Ost-West-Konflikt ausgelöst. Wenn sich die Sowjetunion aber jetzt der Vereinbarung nach zu diesen Prinzipien bekannte, trat sie ideologisch den Rückzug an. Dafür erhielt sie etwas, das für den Westen ohnehin selbstverständlich war: den Gewaltverzicht und die Anerkennung der europäischen Nachkriegsgrenzen, wobei ein friedlicher Wandel aber nicht ausgeschlossen werden sollte.
 
Korb II: Wirtschaftliche Zusammenarbeit
 
Korb II ist der umfangreichste; er enthält die Verabredung zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa. Der Handel sollte gestärkt, die wirtschaftliche Kooperation ausgebaut und vor allem der Technologietransfer beschleunigt werden. Ferner wurde der Ausbau des Verkehrs beschlossen, ebenso der des Tourismus. Selbst die Kooperation beim Umweltschutz wurde nicht vergessen. Die Verabredungen über die Förderung des Handels gehen sehr ins Detail — bis hin zur Errichtung ständiger Vertretungen und erforderlicher Hotelunterkünfte. Der industriellen Kooperation galt naturgemäß das besondere Interesse der Sowjetunion und der anderen Staaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Denn es fehlte den sozialistischen Ländern an technischem Know-how, an Patenten und Lizenzen, und zwar angefangen bei der Landwirtschaft bis hin zur elektronischen Datenverarbeitung. Der Westen sagte zu, die bürokratischen und politischen Barrieren zu beseitigen, mit denen er bis dahin den Osthandel zu erschweren pflegte. Den Hauptnutzen dieses zweiten Korbes hatte gewiss die östliche Seite. Sie benötigte dringend den Zugang zur westlichen Technologie, weil sich das sozialistische Wirtschaftssystem als strukturell leistungsschwach und innovationsunfähig erwiesen hatte. Im Rückblick erkennt man hier schon im politischen Sachfeld der wirtschaftlichen Wohlfahrt jene fundamentale Schwäche, die schließlich zum Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums und des Kommunismus führen sollte.
 
Korb III: Humanitäre Zusammenarbeit
 
Wie groß diese Schwäche war, ließ sich in Helsinki an den Konzessionen ablesen, zu denen die Sowjetunion bezüglich des dritten Korbs bereit war. Er galt der »Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen«, betraf die elementare Freiheitsfrage, somit den politischen Kern des Ost-West-Konflikts. Das wusste man natürlich in Moskau auch, hoffte aber wohl, genügend Fußangeln auslegen zu können, um das Eindringen der westlichen Freiheiten zu kontrollieren und einzudämmen.
 
Die im Korb III angesprochene Erleichterung menschlicher Kontakte und der Familienzusammenführung war dabei noch einigermaßen unproblematisch; das galt in gewisser Weise auch für die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit. Neuralgisch aber war die Kooperation im Bereich der »Information« und ihrer Verbreitung. Der Abschnitt über die Verbreitung von Produkten der Druckerpresse und der elektronischen Medien ist denn auch gespickt mit Konjunktiven, Absichtserklärungen, Hinhaltungen und Versprechungen. Die vagen Formulierungen haben der UdSSR nichts genutzt. Dass sich das kommunistische Herrschaftssystem der westlichen Informations- und Bildungskultur öffnen musste, war der Anfang vom Ende. Denn so wurde den Bürgern im Ostblock die Möglichkeit geboten, das von ihrer jeweiligen Regierungspropaganda einheitlich positiv gefärbte Bild der sozialistischen Wirklichkeit mit dem Bild zu vergleichen, das die westlichen Medien verbreiteten. Jetzt drang nicht nur die »Stimme Amerikas« über den Eisernen Vorhang, sondern der versammelte breite Chor westlicher Medien.
 
 Die KSZE als Prozess
 
Es ist fraglich, ob die westlichen Konferenzteilnehmer in Helsinki die volle Bedeutung dessen erkannten, was sie mit der Schlussakte zustande gebracht hatten. Die kurzfristige Wirkung war ihnen natürlich klar, darauf war ja ihre Strategie gerichtet: Den osteuropäischen Staaten sollte zu mehr Bewegungsfreiheit gegenüber Moskau verholfen werden und den politischen Oppositionsgruppen im Warschauer Pakt zu mehr Handlungsspielraum gegenüber den kommunistischen Regierungen. Man zielte darauf, den totalitären Druck des kommunistischen Herrschaftssystems zu lockern sowie den Menschen und Minderheiten Luft zum Atmen zu geben. Aber diese Strategie berührte gleichzeitig den Nervpunkt des Ost-West-Konflikts, indem sie die Auseinandersetzung über die Rüstungsdynamik wieder zurückführte auf den originären Konflikt der Auseinandersetzung zwischen Liberalismus und Kommunismus. In langfristiger Perspektive konnte sich daraus das Konzept einer ganz neuartigen Außenpolitik entwickeln. Diese richtete sich nicht mehr nur an die Regierungen, wie das in der Staatenwelt üblich und angemessen war — sie zielte auch auf die Gesellschaften, um deren Bedeutung gegenüber der des jeweiligen politischen Systems zu erhöhen.
 
Die Verbesserung von Wohlstand, Bildung und Information musste die Position der Gesellschaften gegenüber ihren Regierungen stärken — sie war Außenpolitik in die Gesellschaftswelt hinein. Diese verschaffte sich gleichsam durch die »Hintertür« Zutritt, gab den Gesellschaften die Mittel an die Hand, ihren Regierungen die Gewährung der politischen Bürgerrechte und eine friedliche Außenpolitik abzuverlangen. Diese Strategie erwies sich nicht nur als ungemein modern, sondern auch als äußerst erfolgreich: Sie hat den Zusammenbruch des Ostblocks und damit das Ende des Ost-West-Konflikts mit herbeigeführt. Für dieses Ende wurde in Helsinki weit mehr als nur ein Hoffnungszeichen gesetzt.
 
In einem kleinen vierten Teil der »Schlussakte«, einem »Körbchen« sozusagen, machten sich die Teilnehmer Gedanken über die Folgen ihrer Konferenz —, und zwar merkwürdige wie denkwürdige: »Merkwürdig« war der Beschluss, die Bestimmungen, zu denen sie soeben gefunden hatten, »gebührend zu berücksichtigen und... anzuwenden«. Wozu wären sie denn sonst verabredet worden? »Denkwürdig« hingegen war die Absicht, die Konferenz nicht als ein einmaliges Ereignis zu betrachten, sondern als den Beginn eines Prozesses, dessen erste Stufe sogar schon fixiert wurde: Für den 15. Juni 1977, also für einen Termin knapp zwei Jahre nach Unterzeichnung der Schlussakte, sollte das Vorbereitungstreffen für die erste KSZE-Folgekonferenz in Belgrad anberaumt werden. Dieses Vorgehen war ungewöhnlich. Viel eher wäre zu erwarten gewesen, dass man die Konferenz in eine internationale Organisation umgewandelt und ihr dadurch Dauer verliehen hätte. Auch die Vereinten Nationen sind bekanntlich nichts anderes als eine in Permanenz tagende Botschafterkonferenz. Aber in Helsinki wurde dieser vertraute Weg nicht eingeschlagen, sondern nur beschlossen, den »eingeleiteten multilateralen Prozess fortzusetzen«. So erfuhr die praktizierte Kooperation Kontinuität, ohne durch die Schaffung einer Organisation institutionell abgestützt sein zu müssen. Damit war der spezifische KSZE-Prozess geboren, ein flexibles und darum in hohem Maße politikfähiges Instrument, das gerade wegen seiner »weichen« Strukturen in der Lage war, weitere fünfzehn Jahre des Ost-West-Konflikts zu überstehen und ihn überwinden zu helfen. Der KSZE-Prozess wurde oftmals auch als ein internationales »Regime« bezeichnet, weil mit diesem Prozess die Entstehung und das Wirksamwerden von Prinzipien, Regularien und Prozeduren einherging, gegen die zu verstoßen im Laufe der Jahre immer schwerer wurde.
 
Erfüllte Hoffnungen
 
Dabei ging es der im vierten »Körbchen« niedergelegten Fortsetzungsabsicht zunächst wie weiland Moses: Fast wäre das »Regime« von den Wellen verschlungen worden, bevor das rettende Ufer erreicht war. In Belgrad (1977/78) kam es zum Eklat über die Menschenrechte; das Folgetreffen in Madrid (1980—83) stand im Zeichen des russischen Einmarsches in Afghanistan und der Verhängung des Kriegsrechts in Polen. Doch als das Madrider Folgetreffen im September 1983 beendet wurde, hatten sich die Turbulenzen im Ost-West-Verhältnis schon wieder gelegt — beginnendes Tauwetter sollte neue Zeichen der Hoffnung setzen.
 
So wurde die Madrider Folgekonferenz zu guter Letzt ein voller Erfolg. Sie gliederte eine eigene, in Stockholm abgehaltene »Konferenz über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa« (KVAE) aus, die bis zu ihrem Abschluss im Jahre 1986 bedeutende Fortschritte auf dem Gebiet der Vertrauensbildung und der Kontrolle erbrachte. Die Einberufung der »Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa« (VKSE) durch die dritte KSZE-Folgekonferenz in Wien (1986—89) erhöhte die sicherheitspolitische Bedeutung der KSZE nochmals beträchtlich. Diese Konferenz konnte 1990 erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus wurden in Madrid zahlreiche andere Folgetreffen verabredet. Sie befassten sich mit der friedlichen Streitbeilegung, mit der Informationspolitik, mit Wirtschaftsfragen und immer wieder mit der Verwirklichung der Menschenrechte. Mehr als 24 Treffen dieser Art fanden zwischen 1983 und 1990 statt, verdichteten den KSZE-Prozess und bauten so das »Regime« aus. Es war inzwischen effektiver, als es jede feste Organisation hätte sein können.
 
Es ist nicht übertrieben, zu sagen, dass das Ende des Ost-West-Konflikts maßgeblich von dem in Helsinki 1975 begonnenen KSZE-Prozess mit verursacht worden ist. Er erleichterte es den Gesellschaften der Länder des Warschauer Pakts, ihre Position gegenüber den Regierungen so zu stärken, dass sie diese 1989/90 stürzen konnten. Die Rückwirkung dieser Revolutionen auf die Sowjetunion führte auch dort zur Ablösung des kommunistischen Herrschaftssystems. Die auf dem Pariser Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der KSZE-Staaten im November 1990 verkündete »Charta von Paris« sollte diese Leistung belohnen und krönen, indem sie erste Schritte zur festen Institutionalisierung der KSZE vereinbarte. Auf dem vierten Folgetreffen in Budapest 1994 benannte sich die KSZE mit Wirkung zum 1. Januar 1995 in »Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa« (OSZE) um.
 
Prof. Dr. Ernst-Otto Czempiel
 
 
Aufbruch nach Gesamteuropa. Die KSZE nach der Wende im Osten, herausgegeben von Michael Staack. Münster u. a. 21993.
 Bredow, Wilfried von: Der KSZE-Prozeß. Von der Zähmung zur Auflösung des Ost-West-Konflikts. Darmstadt 1992.
 
Grünbuch zu den Folgewirkungen der KSZE, herausgegeben von Jost Delbrück u. a. Köln 1977.
 
OSZE-Jahrbuch. Jahrbuch zur Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE ), herausgegeben vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg, IFSH. Baden-Baden 1995 ff.
 Schlotter, Peter u. a.: Die neue KSZE. Zukunftsperspektiven einer regionalen Friedensstrategie. Opladen 1994.
 Senghaas, Dieter: Friedensprojekt Europa. Frankfurt am Main 21992.
 
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE ). Analyse und Dokumentation, herausgegeben von Hans-Adolf Jacobsen u. a. 2 Bände. Köln 1973-78.
 Tudyka, Kurt P.: Das OSZE-Handbuch. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit von Vancouver bis Wladiwostok. Neuausgabe Opladen 1997.
 
20 Jahre KSZE. 1973-1993. Eine Dokumentation, herausgegeben vom Auswärtigen Amt, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Bonn 21993.

Universal-Lexikon. 2012.

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